• Wolfgang Strobl
    Wolfgang Strobl
    2024-07-29

    Icn würd' mal so sagen: die Chance, dass der Fahrlehrer einen Herzinfarkt bekommt, dürfte ein Stück größer sein. :-}Ansonsten hängt der besser nicht zu unterschreitende Abstand vom Tempo ab und ob man sich verständigt hat. 1,50 Meter ist inzwischen innerorts der gesetzliche Mindestabstand, mir reicht auch etwas weniger, nach Abstimmung manchmal auch gut 50 Zentimeter ab Lenker bzw. Ellenbogen. Ungefragt weniger als ein Meter geht aber gar nicht. Und nicht zu vergessen: wenn ein Radfahrender reichlich Abstand zum Straßenrand hält, hat das i.A. gute Gründe, auch wenn man die am Steuer vielleicht nicht sieht. Eine Bordsteinkante oder ein weißer Strich, der einen Radweg markiert, ist übrigens auch kein Grund, den Mindestabstand zu unterschreiten. Aber oft die Ursache. :-/

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  • Bonobo
    Bonobo
    2024-07-31

    Joah … ganz abgesehen von haltenden Autos, deren Fahrertür gerne mal plötzlich geöffnet wird, ohne nach hinten zu schauen …

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