• Jan P.
    Jan P.
    2015-03-25

    Ich würde sagen: Wenn du »die Vorzüge des Lastschriftverfahrens« im Prinzip nutzen möchtest, kannst du das tun. Wenn du denen die Einzugsermächtigung wieder entziehst, kannst du das Geld einfach und für dich kostenlos zurückbuchen.

    Du solltest natürlich ggf. nachweisen können, dass du der GEZtapo die Ermächtigung entzogen hast, bzw. einen Zeugen haben.

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  • Pinkuin Baŝto
    Pinkuin Baŝto
    2015-03-25

    Ok, danke.

    Ja, ich komm mit Einzugsermächtigungen meist schon gut klar, denke nicht immer ans überweisen.

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