• Rainer
    Rainer
    2015-07-02

    Nach dem ich mich selbst durch die Wikimedia FAQ gehangelt habe, bin ich zu folgendem Urteil kommen.

    • Eine eine 2D Abbildung eines 3D-Objekts ist ein abgeleitetes Werk. Damit muss der Urheber gefragt werden.

    • Eine 2D Abbildung von einem 2D-Objekt ist kein abgeleitetes Werk. Es erreicht nicht die Schöpfungshöhe um als neues Werk zu gelten.

    Was heist da für die Praxis?

    Ich interpretiere das so, das der Maler kein Anrecht auf Urheberschaft von etwaigen Fotos von seiner 2D-Objekte hat. Bei Fotobänden und Reproduktionen kann dies anders sein.

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