• Fefes Blog (inoffiziell)
    Fefes Blog (inoffiziell)
    2016-10-08

    Update: Ein Leser dementiert:

    die erste Behauptung, dass Akten die nach IFG schon benutzbar waren nun nicht mehr benutzbar sind, ist falsch. Im neuen BArchG werden in §11 Absatz 5 die Schutzfristen außer Kraft gesetzt, wenn die Akten schon nach IFG benutzt wurden.

    Die Schutzfristen der Absätze 1 bis 3 sind nicht auf Archivgut des Bundes anzuwenden,
    - das aus Unterlagen besteht, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren, oder
    - soweit es aus Unterlagen besteht, die vor der Übergabe an das Bundesarchiv nach einem Informationszugangsgesetz zugänglich gemacht worden sind.

    Das Gegenteil ist eigentlich der Fall, früher gab es das Paradoxon das offene Akten wieder eine Schutzfrist bekamen wenn sie Archivgut des Bundes wurden. Dies wurde aber auch schon im derzeit gültigen Archivgesetz geändert.

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