• Ahava
    Ahava
    2014-03-02

    9 Monate unbezahlte normale Arbeitstätigkeit, die vom Jobcenter über ALG2-Weiterzahlung gefördert wird , aber formell als "Praktikum" läuft ? Das würde ich mal vorsichtig für eher sehr unwahrscheinlich halten. Da wäre es schon besser zu wissen, worum genau es sich da gehandelt hat. Die Praktika, während der man vom Jobcenter weiterhin "nur" seine reguläre ALG2-Leistung erhält, sind in der Regel reine "Schnupper-Zeiten" und (je nach Alter/Vorkenntnissen des Betroffenen) auf wenige Wochen beschränkt. Für alles, was darüber hinausgeht, besteht i.d.Regel eine Vergütungspflicht seitens des Arbeitgebers. Praktikumszeiten kann es aber ja auch z.B. während einer Einstiegsqualifizierung / Weiterbildungs-/Ausbildungsmaßnahme geben, mit der ein bestimmter Abschluss/eine Qualifizierung erreicht wird usw. http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/502862/Praktikum.html

    Deshalb..neun Monate unter dem formellen Deckmantel "Praktikum" regulär in einem Betrieb mitzuarbeiten, ohne jegliche Vergütung dafür zu bekommen, und das Jobcenter zahlt regulär ALG2 weiter .. ? Eheher nicht. Und das muss ja auch niemand hinnehmen. Wenn es nichtsdestotrotz tatsächlich vom Jobcenter angeleiert und verlangt werden würde, dann wäre das i.d.R. ein Selbstläufer vor'm Sozialgericht.. nicht zumutbar und sanktionsfrei ablehnbar.

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  • Ahava
    Ahava
    2014-03-02

    9 Monate unbezahlte normale Arbeitstätigkeit, die vom Jobcenter über ALG2-Weiterzahlung gefördert wird , aber formell als "Praktikum" läuft ? Das würde ich mal vorsichtig für sehr unwahrscheinlich halten. Da sollte man schon noch unterscheiden (und korrekt benennen), worum genau es sich handelt. Die Praktika, während der man vom Jobcenter weiterhin "nur" seine reguläre ALG2-Leistung erhält, sind in der Regel reine "Schnupper-Zeiten" und (je nach Alter/Vorkenntnissen des Betroffenen) auf wenige Wochen beschränkt. Für alles, was darüber hinausgeht, besteht i.d.Regel eine Vergütungspflicht seitens des Arbeitgebers. Praktikumszeiten kann es aber ja auch z.B. während einer Einstiegsqualifizierung / Weiterbildungs-/Ausbildungsmaßnahme geben, mit der ein bestimmter Abschluss/eine Qualifizierung erreicht wird. http://www.darmstadt.ihk.de/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Beschaeftigungsformen/502862/Praktikum.html

    Deshalb...neun Monate unter dem formellen Deckmantel "Praktikum" regulär in einem Betrieb mitzuarbeiten, ohne jegliche Vergütung dafür zu bekommen..? Eher nicht. Und das muss ja auch niemand hinnehmen. Wenn es nichtsdestotrotz tatsächlich vom Jobcenter angeleiert und verlangt werden würde, dann wäre das i.d.R. ein Selbstläufer vor'm Sozialgericht.. nicht zumutbar und sanktionsfrei ablehnbar.

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  • Ahava
    Ahava
    2014-03-02

    was natürlich nicht in Frage stellen soll, dass die Jobcenter regelmäßig irgendwelchen unzulässigen Mist machen..

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