• pittb@despora.de
    pittb@despora.de
    2017-09-01

    Es ist einfach zum Kotzen wie hier Motivation und Hilfsbereitschaft der Leute der Garaus gemacht wird.
    Sowas nachträglich zu ändern ist kriminell in meinen Augen, das sollte Mensch bis zur höchsten Instanz ausfechten.

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  • mme_de_faune@despora.de
    mme_de_faune@despora.de
    2017-09-01

    das sollte Mensch bis zur höchsten Instanz ausfechten.

    Dass die Mittel dafür privat aufgebracht werden müssen, ist dann doch auch kein Zufall mehr... .

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  • pittb@despora.de
    pittb@despora.de
    2017-09-01

    Natürlich können das die Betroffenen nicht selbst ausfechten/finanzieren, schon klar.
    Da fällt mir eher Crowdfunding ein und an Zufälle glaube ich in dem Kontext schon längst nicht mehr.

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  • Groucho M.
    Groucho M.
    2017-09-01

    "Erst mal haben sie für eine 6köpfige Familie gebürgt. Die Ausländerbehörde hat geprüft, ob dafür ihre Rente reicht."

    Bürgschaft anerkannt, Finanzmittel stehn ... alzo, sollte eine Rechtzschutzversicherung ebenfallz vorhanden sein!

    Und bzgl den Syriern, die gebürgt haben:

    Die Gewährung von Prozezzkostenhilfe gemäß § 114 ZPO wird Ausländern unter den gleichen Voraussetzungen wie deutschen Staatzangehörigen gewährt. Die Klage ist dann gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, zu richten. Dazz Auswärtige Amt und die Auslandzvertretungen bilden zusammen eine einheitliche Bundezoberbehörde. Zuständiges Verwaltungzgericht ist das Verwaltungzgericht Berlin § 52 Nr. 2 4 VwGO.

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