• medprofiler@pod.geraspora.de
    medprofiler@pod.geraspora.de
    2018-01-18

    Habe gestern auch erst in den Nachrichten einen ähnlichen Fall mitbekommen und bin fast geplatzt vor innerer Wut.
    Da war auch vielen Mitmenschen enormer Schaden entstanden und der Verantwortliche (in dem Fall war es "nur" einer) könnte Glück haben, denn die Sache könnte während der Verhandlung verjähren.

    Da wusste ich schon worauf die Verteidigung abzielt ... Zeit schinden, herauszögern.
    Immerhin waren eh nur noch 8 bis 10 Wochen Zeit für ein Urteil und wir wissen ja, wie schnell Gerichte arbeiten.

    Ich habe ja nichts gegen gewissenhafte Prüfungen der Sachverhalte, das ist notwendig!
    Wenn man selbst angeklagt wäre wird man das wohl schätzen.
    Was mich wirklich stört, das ist die pure Existenz der Möglichkeit das ein bereits Angeklagter auf Zeit spielen kann und am Ende gehen alle Geschädigten leer und der Angeklagte ohne Strafe aus.
    Meiner bescheidenen Meinung nach muss die Verjährung zum Zeitpunkt der Anklage enden.
    Sobald ein Verfahren anhängig ist muss dieses gewissenhaft zu Ende gebracht werden können.

    0
  • fdominicus@pod.geraspora.de
    fdominicus@pod.geraspora.de
    2018-01-19

    Milliardenschaden? Für wen für einen Räuber Du bedaerst ernsthaft, daß ein Räuber weniger Beute bekommt. Und behauptest liberal zu sein. Man schlag einmal liberal nach...

    0
  • (((Till)))
    (((Till)))
    2018-01-19

    die pure Existenz der Möglichkeit das ein bereits Angeklagter auf Zeit spielen kann und am Ende gehen alle Geschädigten leer und der Angeklagte ohne Strafe aus

    Meines Wissens ist das nicht der Fall. Wenn du es genau wissen willst, müsstest du einen Juristen fragen, aber ich meine, dass etwas nur verjähren kann, wenn nicht ein bestimmtes Mindestmaß an Aktivität von Ankläger/Justiz vorhanden ist.

    0
  • fdominicus@pod.geraspora.de
    fdominicus@pod.geraspora.de
    2018-01-19

    @Till ich denke so generell stimmt es nicht. Bei dem Prozess in Köln wird gerade verhandelt und das war die Rede man müsste bis 2019 oder so im März "durch" sein sonst darf wegen Verjährung nicht mehr weiter gemacht werden.....

    0
  • murdeRED dreams GrandWizardOfZOG
    murdeRED dreams GrandWizardOfZOG
    2018-01-19

    Das Strafrecht (einschließlich Ordnungswidrigkeitenrecht) kennt zwei Typen der Verjährung:

    Die Verfolgungsverjährung (§ 78 StGB) schließt die Ahndung einer Tat nach der im Gesetz geregelten Zeitdauer aus. Es tritt somit ein Verfahrenshindernis ein. Wird das Verfahren dennoch eröffnet, muss es eingestellt werden. Die Verjährungsfrist von Mord und Völkermord wurde 1965 in der Verjährungsdebatte des Deutschen Bundestages diskutiert, 1969 verlängert und 1979 aufgehoben. Im Übrigen bestimmt sich die Verjährungsfrist nach der Strafandrohung des Delikts. Die Verfolgungsverjährung beginnt mit der Beendigung der Straftat.

    Ordnungswidrigkeiten verjähren – je nach Höhe der Bußgeldandrohung – nach sechs Monaten bis drei Jahren (§ 31 OWiG). Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt statt eines Jahres laut § 26 Abs. 3 StVG eine noch kürzere Frist von lediglich drei Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

    Die Vollstreckungsverjährung (§ 79 StGB) tritt ein, wenn eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB infolge Zeitablaufs nicht mehr vollstreckt werden darf. Die Sicherungsverwahrung und die lebenslange Freiheitsstrafe verjähren nicht. Die sonstigen Verjährungsfristen bestimmen sich nach der verhängten Strafe. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist die Rechtskraft der jeweiligen Entscheidung bzw. des Urteils.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung_(Deutschland)

    gibt so n neues ding, keine ahnung, ob das mal populär wird, aber da kann man sowas recht easy suchen&finden

    0