• Harry Göhde
    Harry Göhde
    2018-09-19

    Der beamtete Staatssekretär unterliegt den Vorschriften der Beamtengesetze und ist in der Regel Beamter auf Lebenszeit. Seine Amtsdauer ist insoweit unabhängig von der Amtsdauer seines vorgesetzten Ministers. Da beamtete Staatssekretäre jedoch politische Beamte sind, können sie jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden (z. B. § 54 des Bundesbeamtengesetzes im Bundesbereich). Das wird als notwendig angesehen, weil der politische Beamte in ständiger Übereinstimmung mit den Zielen der jeweiligen Bundesregierung stehen müsse. So werden die politischen Spitzenbeamten vor allem bei Regierungs- und Ministerwechseln in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Im Vorruhestand erhalten die politischen Beamten für drei Monate zunächst das volle Gehalt weiter, danach erhalten sie ein erhöhtes Ruhegehalt von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatssekret%C3%A4r#Beamtete_Staatssekret%C3%A4re

    „Horst Seehofer hat mir gesagt, wenn ich falle, dann fällt er auch.“
    oder jetzt umgekehrt?

    0
  • Jean Qwertz ૐ
    Jean Qwertz ૐ
    2018-09-19

    Das ist schon faszinierend wie das so abläuft.

    0
  • Rasmus Fuhse
    Rasmus Fuhse
    2018-09-19

    Ach, man muss sich ja schon zufrieden damit geben, dass er generell eine Watschn bekommen hat. Dass er jetzt einen besseren Job als zuvor hat, muss man wohl so hinnehmen. Mal schauen, ob er jetzt vermehrt in Talkshows auftreten darf.

    0
  • Harry Göhde
    Harry Göhde
    2018-09-19

    Lief aber schon immer so ab, bei wenn ich falle, dann fällt er auch kamen mir Parallelen mit Joseph Fouché und Napoleon in den Sinn, muß ich mal raussuchen...

    0
  • Harry Göhde
    Harry Göhde
    2018-09-19

    Hier ist ein Auszug: Dem Herzog von Otranto wird für den Verlust des Polizeiministeriums der Ehrentitel eines Staatsrates verliehen...

    0