• Institut fuer Rechtsicherheit
    Institut fuer Rechtsicherheit
    2020-08-04

    Das ist zu einseitig betrachtet.
    Der Verfassungsschutz und auch der Generalbundesanwalt sind sowohl auf dem rechtsextremistischen, als auch auf dem linksextremistischen Auge in dem Maße blind, wie es ihnen opportun ist oder wie die Anweisungen aus der Regierungs-Exekutive erfolgen.
    Allen Organen der Rechtspflege (alle drei Gewalten) gemeinsam ist, dass sie Alle ohne Legitimationszusammenhang agieren und deren privat handelnden Organe sind an private nichtrechtsfähige Vereine weisungsgebunden.
    Das gilt auch wenn eine Aktivität oder ein Urteil mal gerade nachvollziehbar ist.
    Der erforderliche unmittelbare Legitimationszusammenhang nach Artikel 38 GG ist nicht erfüllt.
    Aus Unrecht entsteht keine legitime Ernennung. Und es ist bisher kein Organ der Rechtspflege bekannt, das sich freiwillig in jedem Fall an das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm halten würde.

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