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    Freigeist
    2021-02-16

    Info zu Kindesmissbrauch bei der Kirche

    Kinder sind nach dem canonischen Recht viel eher volljährig. Das bedeutet Sie werden so legal zu Sexualopfern. Dies wissen die Leute nicht.

    Canonisches Recht

    Can. 97 - § 1. Eine Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist volljährig, bis zu diesem Alter minderjährig.

    § 2. Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mächtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat.

    Heißt also: ab 7 Jahren geht da alles. Die unterscheiden da nach volljaehrigkeit. Das ist aber eine andere Baustelle. Mit 7 Jahren ist man nicht mehr geschützt. Dies ist anders als im "normalen" Strafrecht. Das bedeutet das auf diese Weise "Priester" die sich an Kindern vergreifen ganz anders argumentieren um sich zu exkulpieren (entlasten, freisprechen).

    Das Kind steht Ihnen mit 7 Jahren sozusagen zur Verfügung da es bereits als Vernunftbegabt gilt. Es bekommt dann eine Mitschuld z.B. wenn der Pfaffe sich an Ihm vergreift. Diese kann überwiegen so das der eigentliche Täter der Herr Pastor sich dann exculpiert (entlastet, bzw. befreit).

    Die Pfaffen haben alle KEINE deutsche Ausweise!!! Sie unterstehen dem "canonischen Recht" und sind somit vor der deutschen Justiz "geschützt".

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