• dirk_arft@nerdpol.ch
    dirk_arft@nerdpol.ch
    2022-05-17

    Ich habe heute einen Brief aus Rheinland-Pfalz zur Wohnstättenzählung bekommen. Wir haben unser Haus in RlP in 2020 verkauft, Grundbuchänderung Anfang 2021.

    Ich wäre aber verpflichtet, den jetzt Auskunftsflichtigen zu benennen. Woher soll ich das denn wissen? Vielleicht hat er das Haus ja wieder verkauft ...

    Wenn ich nicht online die Angaben.machen wolle, bekäme ich in einigen Wochen ein Papierformular. Rückmelfung dafür nicht nötig.

    Und wtf ist das Schreiben nur an mich und nicht auch an die damalige Miteigentümerin adressiert?

    Ok, ich warte erst mal auf das Papierformular.

    Damals war der Fragebogen aus unerfindlichen Gründen verschütt gegangen..Hab ich gemeldet, kam aber nichts mehr.

    Ich bin ja willig, aber wenn es nicht geht, was soll ich machen?

    Angeblich soll der Zensus auch Grundlagen für verkehrsplanerische Entscheidungen liefern. Aha. Nach dem letzten Zensus war davon nichts positiv zu vermerken. Oops, ich vergaß: Autobahnmaut.

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