• Institut fuer Rechtsicherheit
    Institut fuer Rechtsicherheit
    2022-05-16

    Die Grundrechte sind alle immer als subjektive Rechte aus der Existenz des Menschen bereit vorhanden.
    Das Problem liegt vielmehr in der verdeckten durch Täuschung erzielten Übertragung der Menschen in private kommerzielle gewinnorientierte Personenrechtskreise.
    Unter einem privaten kommerziellen gewinnorientierten Betriebssystem, das zu allem Unglück auch noch hinter einer öffentlichen Fassade mit Staatsgewalt betrieben wird, geschieht den Menschen nach privaten kommerziellen gewinnorientierten Gesetzen.
    Innerhalb dieses privat gekaperten Systems gibt es auch durch Petitionen und Forderung nach subjektiven Rechten keine Abhilfe.
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    Zur Verdeutlichung, was privater und was öffentlicher Rechtskreis ist:**
    Innerhalb eines Arbeitsvertragtes ist das pochen auf das Grundrecht nach Artikel 11 GG zwecklos, wenn zugestimmt wurde, dass der Arbeittgeber über die Freizügigkeit nach Arbeitsvertrag zu bestimmen hat.
    Auch neu aufgeschriebene Grundrechte (schon gar nicht EU, die ohne öffentlichen Legitimationszusammenhang aus wirtschaftlichen Interessenvereinen gegründet wurde - EWG!) helfen dem Arbeitsvertragspartner nicht aus der privatrechtlichen Bindung.

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