• Wolfgang Strobl
    Wolfgang Strobl
    2023-10-20

    Interessant ist die Anmerkung

    • "Funfact: Auf dem Rad ist man nicht durch die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen der StVO eingeschränkt (die gelten nur für Kfz), sondern hat eigenverantwortlich schlicht darauf zu achten, niemanden zu gefährden.",

    denn das weiß kaum jemand. Da das Fahrrad nicht nur innerstädtisch unser Hauptverkehrsmittel ist, aber insbesondere auch dort, sind wir sehr daran interessiert, dass diese Regelung bei einer Reduktion des innerörtlichen LImits erhalten bliebe. Denn:

    • **Funfact Zwei: mit dem Fahrrad fährt man anders als mit dem Kfz nicht immer am jeweils zulässigen Limit, sondern entsprechend der jeweiligen Fahrsituation - Gegenwind, Anstieg, Gefälle, ... - und dem aktuellen Leistungsvermögen langsam oder schnell.

    Aber auch das weiß kaum jemand bzw. wissen nur diejenigen, die erstens ohne die so genannte Tretunterstützung und zweitens umfänglich genug Rad fahren, um die entsprechenden Fähigkeiten zu haben und auch nutzen wollen. Insofern ist es wichtig, darauf hinzuweisen.

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