• mrd_ill_be_back@diasp.org
    mrd_ill_be_back@diasp.org
    2023-10-31

    spielt eine frage bei der behandlung von gefangenen, kriegsgefangene müssen anders behandelt werden, haben andere rechte etc und dafür wurde, ua wg der taliban&alquaida der begriff des "bewaffneten kombatanten" eingeführt, rein völkerrechtlich "dürfte" man früher kombatanten ohne uniform zb einfach erschiessen, weil sie als nicht-soldaten nicht als kriegsgefangene galten, wenn ich mich nicht irre, steck da aber auch nicht so sehr drinne
    https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Kombattant

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  • utzer [Friendica]
    utzer [Friendica]
    2023-10-31

    @mrd\_ill\_be\_back stimmt, nicht staatliche Akteure genießen nicht den Schutz von Kombattanten, dass erklärte General Bühler auch schon mal zu den Wagner Kräften, die könnten bspw. für das Töten anderer Soldaten verurteilt werden o.ä..

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  • mrd_ill_be_back@diasp.org
    mrd_ill_be_back@diasp.org
    2023-10-31

    also ich meine mich zu erinnern, dass es dazu 2001 oder 2002 ne längere juristische debatte gab, ua guantanamo is ne folge dieser juristischen debatte

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